Nachhaltigkeitsinformation
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Udo Jahreis – HDI Generalvertretung

HDI Generalvertretung

Udo Jahreis

Bürgerreuther Str. 27
95444 Bayreuth

Heute: Geschlossen

nach Vereinbarung

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Udo Jahreis

Erlenstegenstraße 89
90491 Nürnberg

Heute: Geschlossen

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Obere Hardt 32
53783 Eitorf

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Schäferstr. 2
33790 Halle (Westf.)

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Nachhaltigkeitsinformation

Allgemein

Gemäß Transparenz-Verordnung besteht für Vermittler die Verpflichtung, über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen zu informieren. Dieser Informationspflicht wird in den folgenden Absätzen nachgekommen.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Transparenz-Verordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment – Social – Governance, ESG) zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können.


Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatung

Im Bereich der Versicherungsvermittlung werden ausschließlich die HDI Versicherung AG, HDI Global SE, HDI Global Specialty SE, HDI Lebensversicherung AG, HDI Pensionsfonds AG, HDI Pensionskasse AG
sowie die Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG, ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Atradius Kreditversicherung, DKV Deutsche Krankenversicherung AG und IDEAL Lebensversicherung a.G vertreten.
Der Vermittler berät auf Basis der Informationen dieser Versicherer und stützt seinen Rat auf deren Produkte und Tarife. Es werden die produkt- und unternehmensbezogenen Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen der genannten Produktgeber genutzt.


Einklang zwischen Vergütungspolitik und Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung erhält der Vermittler eine Vergütung, die in den zu zahlenden Kundenbeträgen (Versicherungsprämien, Ausgabeaufschlägen, Leistungsraten) enthalten ist (sogenannte Provision). Nur verdiente Provisionen dürfen behalten werden.

Die Vergütungssystematik vermeidet Steuerungsanreize, welche die Berücksichtigung des Kundeninteresses – und damit seiner Nachhaltigkeitspräferenzen - bei der Beratung beeinträchtigen können. Es gibt keine Geschäftspläne oder produktspezifische Zielvorgaben, die zu Nachhaltigkeitsrisiken oder zu einer Beratung entgegen Nachhaltigkeitspräferenzen führen könnten.


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Bei der Versicherungsberatung berücksichtigt der Vermittler die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Investitionsentscheidungen in den vertriebenen Produkten auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren versteht man: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der zu den Finanzprodukten zur Verfügung gestellten Informationen. Dabei greift der Vermittler auf die Einstufung und Auswahl durch den jeweiligen Produktgeber zurück. Diese wiederum berücksichtigen bei ihren Finanzprodukten die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Bei der Versicherungsberatung fragt der Vermittler den Kunden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung nach dessen Nachhaltigkeitspräferenzen. Dabei unterscheidet der Vermittler die unterschiedlichen PAI-Indikatoren: Soziales und Beschäftigung, Treibhausgasemission, Wasser, Abfall und Biodiversität. Kunden können sämtliche oder einzelne dieser Indikatoren auswählen, um nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei Ihrer Investition zu berücksichtigen. Der Vermittler prüft sodann, ob dem Kunden ein seinen Nachhaltigkeitsfaktoren entsprechendes Produkt empfohlen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde auf diesen Aspekt gesondert hingewiesen.

Darüber hinaus legt der Vermittler besonderen Wert auf die Einhaltung von Organisationsanforderungen für die Versicherungsberatung: Der Vermittler ist vertraglich einem Basis-Kodex verpflichtet, der sich am Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten orientiert.

Allgemeinen Compliance-Regelungen sind einzuhalten, insbesondere die strafrechtlich relevanten Regelungen zur Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sowie die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden dem Anlass entsprechend ermittelt, analysiert und bewertet. Dies bildet die Basis jeder persönlichen und digitalen Beratung. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – werden darauf aufbauend dem Kunden durch den Vermittler verständlich aufgezeigt.

Der Vermittler hält die gesetzlichen Vorgaben zu Interessenkonflikten und zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsvertreiber ein. Insbesondere trifft er angemessene Produktvertriebsvorkehrungen und prüft im Beratungsprozess, ob der für ein Produkt vorgesehene Zielmarkt in der Praxis auch gegeben ist.